04/02/2016
EWärmeG des Landes Baden Württemberg
Regelt die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien auch für Altbauten (jedoch nur Wohngebäude), sofern der alte Heizkessel ausgetauscht wird. Diese Vorschrift ist 2010 in Kraft getreten.

Regelt die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien auch für Altbauten (jedoch nur Wohngebäude), sofern der alte Heizkessel ausgetauscht wird. Diese Vorschrift ist 2010 in Kraft getreten.